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Neu in der Schweiz
Aufenthaltsbewilligung
Um überhaupt in der Schweiz wohnen und leben zu können, braucht man zunächst eine
Aufenthaltsbewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis. Diese erhält man am einfachsten, wenn man eine
Arbeitsstelle in der Schweiz nachweisen kann.
Dazu ist dann i.d.R. auch eine Krankenversicherung in der Schweiz notwendig!
Aufenthalte von weniger als drei Monaten als Tourist bzw. auch als Nichterwerbstätiger müssen nicht
angemeldet werden.
Es gibt mehrere Arten der Aufenthaltsbewilligung (für EU-/EFTA-Bürger):
Kurzaufenthaltsbewilligung EG (L-EG)
(Dauer-) Aufenthaltsbewilligung EG (B-EG)
Niederlassungsbewilligung EG (C-EG)
Bewilligung für Stagiaires (Praktikanten)
Grenzgängerbewilligung EG (G-EG)
Eine ausführlichere Übersicht und Beschreibung der verschiedenen Bewilligungsarten gibt es beim
Bundesamt für Zuwanderung, Intergration und Auswanderung
(http://www.auslaender.ch/aufenthalt/bewilligungen/uebrige/index_d.asp).
Krankenversicherung
Grundsätzliches
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung für alle in der Schweiz
wohnhaften Personen obligatorisch. D. h. man muss zumindest eine Grundversicherung abschliessen, die
grundlegende Leistungen abdeckt. Diese stellt das Fundament dar, auf dem man je nach persönlichem
Bedarf weiteren Versicherungsschutz durch zusätzliche Beiträge "dazukaufen" kann. Unter den
Krankenversicherern gibt es etliche Anbieter unter denen man dann die Qual der Wahl hat. Der Vergleich
wird vor allem beim Wunsch, sich zusätzlich zur Grundversorgung abzusichern - nicht immer ganz
einfach sein.
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