Steuer

Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden
Ausländer (ohne Aufenthaltsbewilligung C ) direkt an der Quelle besteuert, d.h. die sg.
Quellensteuer (QST) wird direkt monatlich duch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt.
Die (Quellen-) Steuererhebung erfolgt also nicht beim Arbeitnehmer als Empfänger der
steuerbaren (Lohn-) Leistung, sondern beim Arbeitgeber als Schuldner der Leistung.
Dieser muss die auf der (Lohn-) Leistung geschuldete Steuer direkt abziehen und der
Steuerbehörde zuführen. Eine "ordentliche Veranlagung", d.h. eine Steuererklärung muss
allerdings - nachträglich - machen, wer über (in den meisten Kantonen) 120.000,- CHF im
Jahr verdient. Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist das jeweilige
Kantonale Steueramt. Achtung, wie viele Dinge in der Schweiz ist somit auch die Quellensteuer von Kanton zu Kanton verschieden.


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